Als Privatperson bieten wir ihnen eine Erstklassige, Persönliche Beratung an.


Altersvorsorge

Ein höherer Beitragssatz könnte das finanzielle Desaster der Rentenversicherung aufhalten. Das ist politisch jedoch nicht gewollt und gesellschaftlich nicht zu verkraften. Neben dem Versuch, auch durch Zuwanderung den massiven Rückgang der Beitragszahler zu stoppen, werden stattdessen seit Jahren die Rentenleistungen zurückgefahren.
In der gesetzlichen Rente ist lediglich eines ganz sicher: In der bisherigen Form wird sie nicht mehr weiter bestehen. Sie kann den Menschen langfristig nur eine Grundsicherung bieten. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss privat vorsorgen.

Einen ersten Schritt hat die Bundesregierung mit dem Einstieg in die staatlich geförderte kapitalgedeckte Alterssicherung getan. Gleichzeitig wird das gesetzliche Rentenniveau bis 2030 gesenkt. Diese Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn der Staat hat den Bürgern damit erstmals signalisiert, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht und dass sie privat vorsorgen müssen, wenn sie ihren Lebensstandard sichern wollen.

Der Staat gewährt seinen Bürgern eine minimale Altersgrundsicherung bei gleichbleibend prognostizierten Rentenbeiträgen. Wer jedoch im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchte ist gezwungen, selbst vorzusorgen und wird dabei vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit einem unserer Experten Ihr eigenes Konzept für einen gesicherten Ruhestand zusammenzustellen. Hierbei wählen wir aus mehreren hundert Tarifen den für Ihre persönliche Situation passenden Tarif aus.


Krankenversicherung

Gesundheit wird dann wichtig wenn sie nicht mehr da ist.

„Neun Zehntel unseres Glückes beruhen allein auf der Gesundheit“ sagte schon der Philosoph Arthur Schopenhauer zu einer Zeit, als es noch keine Krankenversicherung gab. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt die Grundbedürfnisse der Gesamtbevölkerung im Krankheitsfalle ab. Sie ist so konzipiert, dass jeder Versicherungsnehmer im Fall der Fälle eine ärztliche Versorgung erhält. Wenn Sie mehr wollen als nur eine Grundversorgung, sollten Sie selbst vorsorgen. Leichter gesagt als getan! Bei mehr als 40 privaten Krankenversicherungen mit insgesamt mehreren hundert Tarifen und Tarifkombinationen fällt einem die Auswahl nicht gerade leicht. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit einem unserer Experten aus mehreren hundert Tarifen den für Ihre persönliche Situation passenden Tarif auszuwählen.


Privatvermögen

Vor der Geldanlage muss sich jeder Investor folgende Fragen so genau wie möglich überlegen:

  • wieviel Geld will ich anlegen?
  • wie lange will ich mein Geld anlegen?
  • zu welchem Ziel möchte ich mein Geld anlegen?
  • welche individuelle Anlegermentalität habe ich?
  • welche Kriterien sollte meine Geldanlage erfüllen?

nach der Beantwortung dieser Fragen steht nun die Auswahl des geeigneten Anlageinstrumentes an. Hierzu gibt es eine täglich rasant wachsende Anzahl von Anlageprodukten. Ohne fachkundiges Hintergrundwissen die richtige Auswahl zu treffen gleicht einem Lotteriespiel.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit einem unserer Experten ihr individuelles Anlagekonzept zu erstellen.


Absicherung

Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz. Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

Für einen Arzt kommt also zum Beispiel auch ein Job als Pförtner oder Straßenkehrer infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.

Besonders hart trifft es die Berufseinsteiger, denn ein Leistungsanspruch besteht erst, wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Davon müssen wenigstens 36 Monatsbeiträge in den letzten 60 Monaten eingezahlt worden sein. Angerechnet werden allerdings auch Zeiten in denen wegen Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht eingezahlt wurde. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, geht der Betroffene völlig leer aus. (eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde).

Ursachen der Berufsunfähigkeit

  • 32 % Wirbelsäulen– und Gelenkerkrankungen
  • 18 % Herz- und Kreislauferkrankungen
  • 12 % Unfallverletzungen
  • 11 % Nervenleiden
  • 10 % Krebs
  • 4 % Schlaganfall
  • 3 % Leber- und Nierenerkrankungen
  • 2 % Lungenerkrankungen
  • 2 % Magen- und Darmerkrankungen
  • 2 % Erkrankungen der Sinnes- und Sprachorgane
  • 2 % Haut-/allergische Erkrankungen
  • 2 % Sonstige

Derzeit stehen in Deutschland den ca. 36 Millionen gesetzlich versicherten im Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Millionen Frührentner gegenüber. Krankheit oder Unfall haben sie um Arbeit und gewohntes Einkommen gebracht.

Soweit muss es jedoch nicht kommen. Rechtzeitig damit begonnen, gibt es einen Berufsunfähigkeitsschutz schon fast zum gleichen Preis wie einen Kinobesuch. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit einem unserer Experten Ihr individuelles Absicherungskonzept zu erstellen.